revision au fondGrundsatz, nach dem einem deutschen Gericht eine umfassende Nachprüfung einer ausländischen Entscheidung in tatsächlicher, materiell rechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht nicht erlaubt ist (4 Anerkennung ausländischer Entscheidungen).
Weitere Begriffe : Beschlagnahmen | Billiges Ermessen | Gütestellen |
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