(von lat. rigorosum examen "strenge Prüfung"), die mündliche Doktorprüfung (Promotionsrecht), die nach Annahme der Doktorarbeit stattfindet. (lat. [N.], strenges [Examen]) ist die mündliche Prüfung im Rahmen des PromotionsVerfahrens. Lit.: Köbler, G., Wie werde ich Jurist? 5. A. 2007
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