Rundfunkgebührenpflicht

, Sozialrecht: Zahlungsverpflichtung für den Zugang zu den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehprogrammen aufgrund von Rundfunk-Staatsverträgen der Bundesländer mit Gebühreneinzug durch eine zentrale Einzugstelle in Köln (GEZ). Ausnahmen von der Gebührenpflicht ergeben sich im Sozialrecht insb. wegen Bedürftigkeit sowie bei Behinderungsfolgen im Wege der Rundfunlcgebührenb efreiung.




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