Schönheitsoperation
Im Sozialrecht :
Schönheitsoperationen sind Operationen, die rein kosmetische Zwecke verfolgen, z.B. Brustvergrösserungen. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen Schönheitsoperationen nicht zahlen.
Vorheriger Fachbegriff: Schönheitsfehler | Nächster Fachbegriff: Schönheitsreparatur