Schiffahrtsrecht

die Gesamtheit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften zur Regelung der Schiffahrt; ferner die auf allgemeinen Grundsätzen des internationalen Rechts beruhenden Rechtsnormen für die Schiffahrt im Rahmen des öffentlichen Seerechts.




Vorheriger Fachbegriff: Schiffahrtsgericht | Nächster Fachbegriff: Schiffer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen