Seefahrtsbuch

Das S. ist ein im Seemannsgesetz vorgeschriebenes Nachweis- und Legitimationspapier für Seeleute. Das S. wird vom Seemannsamt ausgegeben. Es hat u. a. rentenrechtliche Bedeutung, dient der Überwachung von Arbeitszeiten und dem Nachweis berufsrechtlicher Qualifikationen (vorgeschriebene Tätigkeiten usw.). Daneben hat das S. die Funktion eines Personalpapiers, das den Pass ersetzt (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 DVO zum G über das Passwesen).




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