Sehtest

Brille, Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Der Sehtest ist Teil der Prüfung, ob einem Antragsteller die Fahrerlaubnis unbeschränkt erteilt werden kann, ob ihm Auflagen (Tragen einer Brille) zu machen sind (nämlich bei Kurzsichtigkeit usw.) oder ein nicht behebbarer Sehmangel besteht (Farbblindheit).

Jeder Bewerber um eine Fahrerlaubnis hat sich einem Sehtest zu unterziehen. Wird hierbei festgestellt, dass er nur über eine ungenügende Sehschärfe verfügt oder hat er den Sehtest nur unter Benutzung einer Brille oder sog. Haftschalen bestanden, wird dem Bewerber die Fahrerlaubnis mit der Auflage (§ 12 StVZO) erteilt, beim Führen eines Kraftfahrzeugs eine Brille zu tragen. Diese Auflage wird im Führerschein eingetragen. Kommt der Fahrerlaubnisinhaber bei der Führung eines Kraftfahrzeugs dieser Auflage nicht nach, macht er sich einer Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG schuldig (§ 69 a, 12 StVZO).




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