Sofortmassnahmen

am Unfallort. Jeder Bewerber hat um eine Fahrerlaubnis der Klassen 1,3,4, 5 dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis den Nachweis beizufügen, dass er in Sofortmassnahmen am Unfallort unterwiesen worden ist (§ 8 a StVZO).




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