Sozialkontrolle, formelle

Reaktion der Gesellschaft auf kriminelles Verhalten mittels strafgesetzlicher Sanktionen, welche von dazu berufenen staatlichen Organen geschaffen, ausgelegt und angewendet werden. Gesetzliche Normen beschreiben ein Verhalten dabei ausdrücklich als strafbar. Gegenbegriff ist die informelle Sozialkontrolle (Sozialkontrolle, informelle).




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