Spolienrecht

des Königs, Fürsten oder eines geistlichen Oberen: im Mittelalter das Recht auf den aus dem Kirchengut stammenden Nachlass eines Klerikers.

war im Mittelalter das Recht des weltlichen Landesherrn oder geistlichen Oberen auf den Nachlass von Klerikern; es hat bestanden, bis im späten Mittelalter auch den Geistlichen Testierfreiheit eingeräumt wurde.




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