Statut

(lat.: statuere (statutum) = hinstellen, aufstellen; errichten; festsetzen, bestimmen); gelegentlich für öffentlichrechtliche und privatrechtliche Satzungen (z.B. „Vereinsstatuten") sowie im Völkerrecht gebrauchter Begriff.

autonome Satzung, z.B. verwendet für örtliche Satzung der Gemeinde oder für die Satzung eines Vereins.






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