Steueramnestie

Strafbefreiungserldärungsgesetz.

Ab 1. 1. 2004 unterliegen bisher nicht erklärte Einkünfte der Jahre 1993 bis 2002 durch Abgabe einer strafbefreienden Erklärung bei gleichzeitiger Zahlung einer pauschalen Abgabe der S. In 2004 offengelegte Einkünfte werden mit 25 v. H., bei Abgabe der strafbefreienden Erklärung vom 1. 1. bis 31. 3. 2005 mit 35 v. H. pauschal versteuert. Die strafbefreiende Erklärung wird als Steueranmeldung ausgestaltet. Das Gesetz galt bis 31. 3. 2005.




Vorheriger Fachbegriff: Steuerabzug vom Arbeitslohn | Nächster Fachbegriff: Steueramnestiegesetz


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen