Steuerschuld

ist die Schuld des Steuerpflichtigen gegenüber dem berechtigten Hoheitsträger. Lit.: Nacke, A., Die Haftung für Steuerschulden, 1999

Geldsumme, die vom Steuerschuldner an den Fiskus abgeführt werden muss. Die Steuerschuld errechnet sich aus den Faktoren Steuerbemessungsgrundlage und Steuertarif (z. B. Einkommensteuertarif).




Vorheriger Fachbegriff: Steuerschätzungen | Nächster Fachbegriff: Steuerschuldner


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen