(lat.), aufschiebend. (Adj.) aufschiebend, Bedingung
Vorheriger Fachbegriff: Suspendierung völkerrechtlicher Verträge | Nächster Fachbegriff: Suspensivbedingung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Prätendentenstreit | Fraktionszwang | Verdecktes Geschäft
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net