Testkäufe

sind Kontroll- und Probekäufe. Sie sind zulässig und entsprechen den Bedürfnissen des modernen Wirtschaftslebens. Jeder Händler erklärt sich durch Eröffnung seiner Geschäftsräume für den allgemeinen Verkehr damit einverstanden, die Waren zu verkaufen, ohne Rücksicht auf die vom Käufer verfolgten Zwecke. Daher sind insbes. auch T. zum Beweis von Rechtsverletzungen (Preisbindung der zweiten Hand!) zulässig. Warentest.




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