Tierzucht

Gezielte Vermehrung von Tieren durch den Menschen. Gesetzliche Regelungen finden sich in § 11 TierSchG, wonach u. a. für das Züchten von Versuchstieren und die gewerbsmäßige Zucht von Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren eine Erlaubnis erforderlich ist. Das Tierzuchtgesetz vorn 21. 12.2006 (BGB1.1 S. 3294) regelt Einzelheiten für die Zucht von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden.

von bestimmten Wirbeltieren ist erlaubnispflichtig (Tierschutz). Das T.-G. v. 21. 12. 2006 (BGBl. I 3294) m. Änd. regelt die Zucht der wichtigsten Nutztiere. Es bezweckt die Förderung der T. zur Verbesserung der Leistungsfähigkeit und zum Erhalt der genetischen Vielfalt; Landwirtschaftsrecht; Aquakultur. Die SamenVO v. 14. 10. 2008 (BGBl. I 2053, 2181) regelt die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen sowie Embryonen in der T.




Vorheriger Fachbegriff: Tierversuche | Nächster Fachbegriff: Tierzuchtrecht


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen