Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten
Im Sozialrecht :
Das Training sozialer und kommunikativer Fähigkeiten gehört zu den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§26 Abs. 3 Nr. 5, 33 Abs. 6 Nr. 5 SGB IX) der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung.
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