Tätlicher Angriff

ist eine unmittelbar auf eine Person zielende feindliche Einwirkung, ohne dass es zur Körperverletzung zu kommen braucht (z.B. auch Abgabe von Schreckschüssen).

Widerstand gegen die Staatsgewalt, Militärische Straftaten; s. a. Beleidigung (1).




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