Unfallanzeige Strassenverkehrshaftung; Unternehmer hat jeden Betriebsunfall, durch den ein bei ihm Beschäftigter mehr als 3 Tage arbeitsunfähig wird, der Berufsgenossenschaft zu melden (§ 1552 RVO).
Weitere Begriffe : Zeugenaussage | Regelungssperre | Berauschende Mittel |
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