Unterdrücken von BeschwerdenIm Wehrstrafgesetz (WStG) ist das Unterdrücken von Beschwerden ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§35 WStG).
Weitere Begriffe : Schriften, jugendgefährdende | Rötzel-Fall | Nachholen von Prozesshandlungen |
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