Verfahrenspatent

wird erteilt für eine Verfahrenserfindung, die darin besteht, dass in bestimmter Weise und Reihenfolge auf Naturkräfte einzuwirken ist (z. B. Erfindung eines Verfahrens zur Herstellung eines Farbstoffes oder Arzeneimittels). Das V. umfasst die Benutzung des Verfahrens und ausserdem die durch sie unmittelbar hergestellten Erzeugnisse (nicht jedoch Erzeugnisse, die Nahrungs- und Arzneimittel darstellen), § 6 PatG. Siehe auch: Patent.

Patent.




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