Verfassungsdurchbrechung

eine Form der Verfassungsänderung, die das Grundgesetz - abweichend von der Weimarer Reichsverfassung - prinzipiell verbietet. Eine Verfassungsdurchbrechung liegt vor, wenn ein verfassungsänderndes Gesetz mit den erforderlichen qualifizierten Mehrheiten beschlossen wird, ohne dass der Verfassungstext eine Änderung erfährt.

Verfassungsänderung.




Vorheriger Fachbegriff: Verfassungsbewegung | Nächster Fachbegriff: Verfassungseid


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen