Verwaltungsdienst

der Teil der gesamten öffentlichen Verwaltung, der die Tätigkeit der Beamten, der öffentlichen Angestellten und der öffentlichen Arbeiter betrifft. Nicht hierzu gehört z.B. der Bereich der Minister, Richter, Soldaten.




Vorheriger Fachbegriff: Verwaltungsbeschwerde | Nächster Fachbegriff: Verwaltungsgebühr


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen