Vis absoluta (lat. "unwiderstehliche Gewalt"), durch die eine freie Willensentschliessung und Willensbetätigung desjenigen, gegen den sich die Gewalt richtet, völlig ausgeschlossen wird (z. B. Räuber fesselt sein Opfer und nimmt ihm dann die Geldbörse weg). Vis compulsiva.
Weitere Begriffe : Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen | Unterbringung zur Beobachtung | Verdachtskündigung |
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