Volksdemokratie

in der marxistisch-leninistischen Theorie Staatstyp in der Übergangsphase von der kapitalistischen Klassengesellschaft zur kommunistischen klassenlosen Gesellschaft. Steht danach im Gegensatz zur sog. formalen oder bürgerlichen Demokratie. V. soll allein die reale Herrschaft des Volkes, d.h. der arbeitenden Klasse verkörpern, auch in der Wirtschaft. In der Wirklichkeit, etwa nach der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, handelt es sich um einen sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern, um die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land unter Führung der Arbeiterklasse mit ihrer leninistisch-marxistischen Partei. Die kommunistische SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) übt die entscheidende Macht aus in Form des Bündnisses aller Parteien und Massenorganisationen in der sog. Nationalen Front. Es gibt keine parlamentarische Opposition und keine unabhängigen Gerichte.

eigene Bezeichnung der kommunistischen Staaten mit formal-demokratischer Verfassungsform, durch die die verwirklichte Herr-

Demokratie

ist im - sozialistischen - Verfassungsrecht die - der bürgerlichen Demokratie sprachlich bewusst entgegengesetzte - Regierungsform, in der die politische Macht in den Händen der kommunistischen Arbeiterpartei als Vertreterin des Volks liegt. Aus der V. soll eine sozialistische D. entwickelt werden. Seit 1989 nehmen die bisherigen Volksdemokratien von diesen Vorstellungen Abstand. Lit.: Weber, H., Parteiensystem zwischen Demokratie und Volksdemokratie, 1982

Demokratie.




Vorheriger Fachbegriff: Volksbrauch | Nächster Fachbegriff: Volksdeutscher


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen