Wasserbezugsrecht

Wasserwerke gehören zu den öffentlich-rechtlichen Versorgungseinrichtungen der Leistungsverwaltung ( a. Daseinsvorsorge), die jedermann in Anspruch nehmen kann. Um eine allgemeine Wasserversorgung zu erreichen, muss jedes Bauwerk (mit Wohnungen oder gewerblichen Räumen) beim Anschluss an eine öffentliche Wasserleitung eine Zapfstelle haben.




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