Weitergabe von Steuerbelegen

Erfolgt die Weitergabe von Steuerbelegen, z. B. Tankquittungen gegen Entgelt, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Auch das Ausstellen eines falschen Belegs auf Verlangen des Käufers wird geahndet. Hintergrund ist der zunehmende Handel insbesondere mit Tankquittungen in Internet-Auktionen, mit deren Hilfe der potenzielle Käufer Betriebsausgaben/Werbungskosten in seiner Einkommensteuerveranlagung geltend macht. Die Regelung gilt ab dem 5. 5. 2006. Steuerstrafrecht (2).




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