Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt

Im Sozialrecht :

Ein Verwaltungsakt eines Sozialleistungsträgers kann innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift mit einem Widerspruch angefochten werden. Im Widerspruchsverfahren wird der Verwaltungsakt auf seine Recht- und Zweckmässigkeit überprüft. Sie kann dabei den ursprünglichen Bescheid auch verschlechtern. Hilft die Behörde nicht ab, kann der Betroffene Klage vor dem Sozial- bzw. Verwaltungsgericht erheben. Sozialgerichtsprozess




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