Wiedervereinigungsgebot

Aus der früheren Präambel des GG („Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“) ergab sich ein verfassungsrechtliches W., wonach alle politischen Organe der BRep. mit allen Kräften die Einheit Deutschlands anzustreben und ihre Maßnahmen auf dieses Ziel auszurichten hatten (BVerfG NJW 1973, 1539 zum Grundvertrag). Von der ehem. DDR wurde diese Auffassung strikt abgelehnt. S. Wiedervereinigung.




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