Zaunrechtbetrifft die grenzsichernden und -schützenden Anlagen unmittelbar an der Grundstücksgrenze (sog. Scheidungen oder Umfriedungen). Regelungen im (alten) Landesrecht (vgl. Art. 124 EinführungsG zum BGB).
Weitere Begriffe : Vermutung des Eigentums | Pflegeversicherung der Rentner | Vermögensverfall |
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