(lat. censor), im alten Rom ein hoher Beamter, der für die Steuereinschätzung, später auch für die Überwachung des bürgerlichen Lebenswandels zuständig war.
Vorheriger Fachbegriff: Zensit | Nächster Fachbegriff: Zensur
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Konsolidierung | Handelsnebengeschäfte | Beweiswürdigung
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net