Zeugenschutzprogramm

Umfassendes Programm, das dem Zeugenschutz dient und besonders gefährdeten Zeugen auch nach deren Aussage Schutzmaßnahmen, insbesondere die Erlangung einer vorübergehenden Tarnidentität und Auskunftssperren über persönliche Daten, ermöglicht. Zeugenschutzprogramme existieren sowohl auf Bundesebene unter Federführung des BKA als auch auf Länderebene, wo regelmäßig die LKA als Zeugenschutzdienststellen fungieren. Der rechtliche Rahmen ist im Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (ZSHG) v. 11. 12.2001 geregelt.




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