Ziehschein

ein Verpflichtungsschein, den ein Schiffsbesatzungsmitglied vom Reeder verlangen kann mit dem Inhalt, dass der Reeder zu Abschlagszahlungen auf Lohn (Heuer) an vom Besatzungsmitglied benannte Personen (z. B. Familienangehörige) verpflichtet ist, § 36 SeemannsG.

ist der Verpflichtungsschein, den der Reeder auf Verlangen eines Schiffsbesatzungsmitglieds darüber zu erteilen hat, dass er Abschlagszahlungen auf die Heuer an Familienangehörige oder andere vom Besatzungsmitglied angegebene Personen leistet (§ 36 SeemG).




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