ZinsbescheidVerwaltungsakt, in dem die Finanzbehörde die zugunsten des Fiskus anfallenden Steuerzinsen festsetzt. Dabei ist die besondere, verkürzte Festsetzungsfrist von einem Jahr (§ 239 AO) zu beachten.
Weitere Begriffe : Kreittmayr | separatio bonorum | unechte Gesamtvertretung |
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