Zollausschluss

deutsches Hoheitsgebiet, aber kein umsatzsteuerliches Inland. Der Zollausschluss ist drittländischem Zollgebiet angeschlossen. Für die Bundesrepublik besteht nur in der zum schweizerischen Zollgebiet gehörenden Gemeinde Büsingen ein Zollausschluss. Diese Gemeinde gehört nicht zum Zollgebiet der EU: Sie wird umsatzsteuer- und zollrechtlich als Teil der Schweiz behandelt.




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