| Übergangist das Fortschreiten oder Hinüberwechseln, insbesondere von einem bisher betroffenen Rechtssubjekt auf ein anderes Rechtssubjekt, der auf einer gewollten Übergabe oder Übernahme beruhen oder kraft Gesetzes eintreten kann. 
  
   
 Weitere Begriffe : Vererblichkeit | Weisungsaufgaben | Ständiges Schiedsgericht | 
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