Überhangsrecht

ein Recht zur Selbsthilfe, den Überhang zu beseitigen.




Vorheriger Fachbegriff: Überhangprovision | Nächster Fachbegriff: Überhebung von Gebühren


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen