Abolition

(lat. abolitio = Aufhebung) Niederschlagung.

Vergehenmachung, Niederschlagung eines Strafverfahrens (durch Gesetz), Amnestie

ist die Niederschlagung des Strafverfahrens vor dessen rechtskräftigem Abschluss. Sie ist nicht als Einzelmaßnahme, sondern nur als genereller Gnadenerweis (Straffreiheitsgesetz Straffreiheit) zulässig. S. a. Gnadenrecht.




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