Absprache

ist allgemein die sprachliche Verbindung zwischen zwei Menschen, insbesondere die Vereinbarung zwischen Beteiligten. A. zwischen Beteiligten des Strafverfahrens (z.B. Staatsanwalt, Gericht, Angeklagtem) ist zulässig. Sie muss aber offengelegt werden. Lit.: Herrmann, J., Rechtliche Strukturen für Absprachen, JuS 1999, 1162; Moldenhauer, G., Eine Verfahrensordnung für Absprachen, 2004; Widmaier, G., Die Urteilsabsprache im Strafprozess, NJW 2005, 1985




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