Affidavit

schriftliche eidesstattliche Erklärung, bes. im internationalen Wertpapierhandel gebräuchlich.

([lat.] er hat geschworen) ist (die durch Einsatz der Treue verstärkte Bekräftigung und) im internationalen Wertpapierrecht ein besonderes Mittel der Glaubhaftmachung.

ist ursprünglich eine schriftliche eidesstattliche Erklärung (im anglo-amerikanischen Rechtskreis eine beschworene Aussage) zur Erhärtung einer Tatsachenbehauptung; jetzt besonders im internat. Wertpapierverkehr verwendet, z. B. als Lieferbarkeitsbescheinigung für abhanden gekommene Wertpapiere.




Vorheriger Fachbegriff: Affektzustand | Nächster Fachbegriff: Affination


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen