Aktenvortragist der Vortrag des Inhalts einer Akte mit anschließendem Verfahrensvorschlag (im Rahmen einer juristischen Staatsprüfung oder einer praktischen Tätigkeit). Lit.: Pagenkopf, M./Pagenkopf, O., Der Aktenvortrag im Assessorexamen, 3. A. 2006; Hartz, N. v./Streiter, F., Mündliche Prüfung und Aktenvortrag im Assessorexamen, JuS 2001,790
Weitere Begriffe : Südafrika | SGB VII | Lohnzahlung für Feiertage |
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