Aktienregister

Verzeichnis, das eine Aktiengesellschaft mit den gern. § 67 AktG erforderlichen Daten über den Bestand ihrer Namensaktien führt. Entweder wird der Eigentümer der Aktie selbst oder die depotführende Bank oder eine Aktionärsvertretung als Treuhänder in das Aktienregister eingetragen. Alternativ können Aktien auch als sog. freier Meldebestand ohne Nennung eines Aktionärs geführt werden.

ist das von einer Aktiengesellschaft, die Namensaktien (Aktie) ausgegeben hat, zu führende Verzeichnis, in dem die Inhaber der Namensaktien nach Namen, Geburtsdatum und Adresse sowie die Stückzahl, bei Nennbetragsaktien auch der Betrag einzutragen sind. Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft über die zu seiner Person in das A. eingetragenen Daten verlangen (§ 67 AktG).




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