Aktuar

1. A. ist eine (veraltete) Bezeichnung für Protokoll- oder Schriftführer. S. Verhandlungsprotokoll.

2. Nach dem VersicherungsaufsichtsG (Versicherungsaufsicht) müssen Personen-, Schadens- und Unfallversicherungen einen sog. Verantwortlichen Aktuar bestellen. Er hat die korrekte Berechnung der Deckungsrückstellungen sicherzustellen und macht bei den Lebensversicherungen Vorschläge zur Überschussbeteiligung.




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