Altbauwohnungen

sind alle Wohnungen, die bis zum 20. 6. 1948 (Währungsstichtag), in Berlin bis zum 24. 6. 1948, im Saarland bis 1. 4. 1948, bezugsfertig geworden sind. Sie unterliegen nur noch in Berlin, Hamburg und München der Mietpreisbindung, soweit es sich nicht um Grosswohnungen handelt.




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