Altenheim

Heim.

Heime, die alte Menschen sowie pflegebedürftige oder behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufnehmen. Das Heimgesetz unterteilt nicht mehr in Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige. Zweck des Gesetzes ist es, die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner und der Bewerber für die Aufnahme in ein Heim vor Beeinträchtigungen zu schützen, insbesondere die Selbständigkeit und Selbstverantwortung der Bewohner im Heim zu wahren. Der Heimvertrag wird
i. d. R. auf unbestimmte Zeit geschlossen.




Vorheriger Fachbegriff: Alte Menschen | Nächster Fachbegriff: Altenheime


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen