Amtmannist im mittelalterlichen und neuzeitlichen deutschen Recht der Leiter der Verwaltung eines Amtsbezirks eines Landesherm, im modernen Verwaltungsrecht ein Beamter des gehobenen Dienstes. Lit.: Agena, K., Der Amtmann, Diss. jur. Göttingen 1973
Weitere Begriffe : Fahrschulen | Anrechnungsfähige Versicherungsjahre | Mandantenschutzklausel |
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