Anarchie

(griech.); Herrschaftslosigkeit und Gesetzlosigkeit im Staat.

Herrschaftslosigkeit Lit.: Meusel E., Der Anarchismus, 1999

ist ein Zustand der Herrschaftslosigkeit und Gesetzlosigkeit im Staat. In der allgem. Staatslehre versteht man unter Anarchismus eine von verschiedensten Ausgangspunkten und in zahlreichen Formen vertretene Sozialphilosophie, die eine absolute Freiheit herbeiführen will und die deshalb jeden Zwang durch eine staatliche Rechtsordnung aufheben möchte. Das Gemeinschaftsleben soll sich nicht in rechtlichen Bahnen entwickeln, sondern allein vom freien Willen der Beteiligten bestimmt werden. Elemente des Anarchismus finden sich u. a. in utopischen Staatstheorien, im Syndikalismus und in besonderer Form - unter Anerkennung anderer gesellschaftlicher Ordnungselemente - in kommunistischen Staatstheorien (marxistische Lehre vom Absterben des Staates).




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