Anhalter

Gefälligkeitsfahrt, Trampen. Unter Anhalter versteht man den aus Gefälligkeit als Fahrgast (Insassen) in einem Fahrzeug unentgeltlich mitgenommenen Fußgänger. Er kann bei einem vom Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall Ersatzansprüche haben, sofern nicht aus den besonderen Umständen sich eine Haftungsbeschränkung ergibt.
Auf der Autobahn dürfen Anhalter nicht stehen.




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