Anmaßen von Befehlsbefugnissen

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist das Anmaßen von Befehlsbefugnissen ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 38 WStG).




Vorheriger Fachbegriff: Anliegerverkehr | Nächster Fachbegriff: Anmeldefrist nach Unfall


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen