Arbeitskampfbereitschaft

Bereitschaft, eine tarifliche Regelung notfalls auch mit Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Noch heute ist umstritten, ob die Bereitschaft zum Arbeitskampf als Voraussetzung der Tariffähigkeit anzusehen ist. Allerdings wird den Tarifvertragsparteien eine wirtschaftsordnende Funktion beigemessen. Diese Funktion können die Tarifvertragsparteien nur dann erfüllen, wenn sie zur Erreichung einer tariflichen Regelung notfalls auch Arbeitskampfmaßnahmen durchführen. Daher ist die
Arbeitskampfbereitschaft als Voraussetzung der Tariffähigkeit zu verlangen. Vergleiche auch die weiteren Voraussetzungen der Tariffähigkeit.




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